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GdB Wirbelsäule: Tabelle nach VersMedV und Widerspruch begründen

Bandscheibenvorfall an der Lendenwirbelsäule, Schmerzen seit Jahren, und das Versorgungsamt setzt einen GdB von 10 an. Das ist oft kein Irrtum im Befund, sondern eine Frage der Einordnung: Die Tabelle für Wirbelsäulenschäden richtet sich nach Funktionseinschränkung und Zahl der betroffenen Abschnitte, nicht nach der Diagnose. Wer die Stufen kennt, kann den Widerspruch gezielt begründen.

⏱️ Frist zuerst: Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Per Post gilt der Bescheid am vierten Tag nach dem Absendedatum als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Lies die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, sie nennt die Stelle, an die der Widerspruch geht. Ist die Zeit knapp, schick sofort einen formlosen Widerspruch und reich die Begründung nach.

GdB-Tabelle Wirbelsäule nach VersMedV Teil B Nr. 18.9

Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil B Nr. 18.9, wörtlich aus der Broschüre K 710 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2026, abgerufen am 24.09.2026 unter bmas.de (PDF, K 710).

WirbelsäulenschädenGdB
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome)20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten30–40
mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])50–70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit80–100

Die Wirbelsäule besteht für diese Tabelle aus drei Abschnitten: Halswirbelsäule (HWS), Brustwirbelsäule (BWS) und Lendenwirbelsäule (LWS). Die Nummer 18.9 erfasst ausdrücklich auch Bandscheibenschäden, die Scheuermann-Krankheit, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und das Postdiskotomiesyndrom, also Beschwerden nach einer Bandscheibenoperation.

Drei Sätze aus 18.9, die im Widerspruch oft fehlen

So entsteht der Gesamt-GdB

Hast du neben dem Rücken weitere Leiden, bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB. Die Regeln stehen in Teil A Nr. 3 der Grundsätze (gleiche Quelle, Stand Januar 2026):

Ein konstruiertes Beispiel: LWS 30, Kniearthrose 20, Depression 20. Der Gesamt-GdB liegt dann meist bei 40 oder 50, nie bei 70. Ob die 50 erreicht wird, hängt davon ab, ob sich die Leiden gegenseitig verstärken, zum Beispiel weil Schmerz und Depression zusammen den Schlaf und die Belastbarkeit im Alltag drücken. Genau das musst du im Widerspruch belegen.

Widerspruch Schritt für Schritt

1. Fristwahrend widersprechen: Aktenzeichen, Datum des Bescheids, ein Satz „Hiermit lege ich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach Akteneinsicht nach.“
2. Akteneinsicht beantragen (§ 25 SGB X). Du willst die versorgungsärztliche Stellungnahme sehen. Daraus liest du ab, welche Einzel-GdB angesetzt wurden und welche Befunde vorlagen. Häufig fehlt ein Facharztbericht, weil die Praxis nicht geantwortet hat.
3. Stufe zuordnen: Lege die Tabelle neben deine Befunde. Wie viele Abschnitte sind betroffen? Wie oft kommen die Schübe, und wie lange dauern sie: Tage oder Wochen? Gibt es Nervenausfälle wie Taubheit oder Kraftminderung?
4. Ärztliche Befunde zur Funktion einholen. „Lumbago bei Bandscheibenprotrusion L4/L5“ reicht nicht. Bitte deinen Orthopäden, Bewegungsmaße (Finger-Boden-Abstand, Schober-Zeichen), Häufigkeit und Dauer der Schübe und neurologische Befunde aufzuschreiben. Ein Schmerztagebuch über drei Monate stützt die Angaben zur Häufigkeit.
5. Begründung schreiben: je Leiden ein Absatz mit Befund, Einschränkung im Alltag und dem Wert, den du für richtig hältst. Am Ende der beantragte Gesamt-GdB.

Muster: Begründung für die Lendenwirbelsäule

„Die Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule ist mit einem Einzel-GdB von 10 zu niedrig bewertet. Nach dem beigefügten Befundbericht von Dr. … vom … bestehen an der Lendenwirbelsäule eine anhaltende Bewegungseinschränkung (Finger-Boden-Abstand 35 cm) und Lumbalsyndrome, die etwa einmal im Monat auftreten und jeweils ein bis zwei Wochen andauern. Das entspricht nach Teil B Nr. 18.9 VersMedV schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt mit einem GdB von 30. Zusätzlich besteht seit … eine Fußheberschwäche links infolge Wurzelkompression L5, die nach Nr. 18.9 gesondert zu berücksichtigen ist. Ich beantrage, den Einzel-GdB für die Wirbelsäule auf mindestens 30 und den Gesamt-GdB auf 50 festzusetzen.“

Die Zahlen im Muster sind Platzhalter. Übernimm nur, was deine Befunde tatsächlich hergeben, sonst verlierst du beim Gutachter an Glaubwürdigkeit.

Widerspruch oder Neuantrag? Innerhalb der Frist ist der Widerspruch fast immer der bessere Weg. Ein Neufeststellungsantrag wegen Verschlimmerung prüft alle Leiden neu, und was sich gebessert hat, kann dabei auch niedriger bewertet werden.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird

Gegen den Widerspruchsbescheid kannst du binnen eines Monats beim Sozialgericht klagen. Für dich als Klägerin oder Kläger ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Das Gericht holt häufig ein eigenes Gutachten ein, bei dem du tatsächlich untersucht wirst. Sozialverbände wie VdK und SoVD vertreten ihre Mitglieder im Widerspruch und vor Gericht.

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GdB-Bescheid hochladen, Widerspruch erhalten

WiderspruchHeld liest den Bescheid des Versorgungsamts, erklärt die Einzel-GdB in Klartext und erstellt einen Widerspruch-Entwurf, der Akteneinsicht beantragt und deine Begründung je Erkrankung strukturiert.

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Häufige Fragen

Welcher GdB gilt für einen Bandscheibenvorfall?

Das hängt nicht an der Diagnose, sondern an den Folgen. Nach Teil B Nr. 18.9 VersMedV gibt es 10 bei geringen, 20 bei mittelgradigen und 30 bei schweren Auswirkungen in einem Abschnitt. Nervenausfälle wie eine Fußheberschwäche kommen zusätzlich dazu.

Was bedeutet mittelgradig und schwer in der GdB-Tabelle?

Mittelgradig heißt unter anderem häufig wiederkehrende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome, schwer heißt häufig wiederkehrende und Wochen andauernde ausgeprägte Syndrome. Dazu kommen Bewegungseinschränkung oder Instabilität des jeweiligen Grades.

Welchen GdB gibt es, wenn HWS und LWS betroffen sind?

Bei mittelgradigen bis schweren Auswirkungen in zwei Abschnitten sieht die Tabelle 30 bis 40 vor. 50 bis 70 gibt es erst bei besonders schweren Auswirkungen wie der Versteifung großer Teile der Wirbelsäule.

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach Absendung als bekannt gegeben. Die Begründung darf später kommen.

Werden die Einzel-GdB zusammengezählt?

Nein. Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ausdrücklich unzulässig. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert.

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Ab 50. Mit 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen, wenn dein Arbeitsplatz ohne sie gefährdet ist.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information zur Selbsthilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. WiderspruchHeld erstellt Entwürfe zum eigenverantwortlichen Absenden. Stand: 2026-09-24.